Kooperationsvertrag

zwischen der

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

vertreten durch den Präsidenten, Prof. Dr. Michael Heine

Treskowallee 8

10313 Berlin

- nachfolgend HTW Berlin genannt -

und dem

Wirtschaftskreis Treptow-Köpenick e.V.

vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolfgang Lausch Josef-Orlopp-Str. 54

10365 Berlin

- nachfolgend WTK genannt -

Präambel

Anlass des Kooperationsvertrages ist die Ansiedlung der HTW Berlin im Bezirk Treptow-Köpenick, Durch die örtliche Nähe ergeben sich neue Interessenlagen für die Beteiligten. Die Wirtschaftsunternehmen des WTK sehen sich als Praxis­partner für die HTW Berlin, in Forschung, Ausbildung und Lehre.

§ 1 Kooperationsgegenstand

(1)          In Anerkennung der herausragenden Bedeutung von Bildung und Ausbil­dung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Deutsch­land und damit auch für den Wirtschaftsstandort Berlin bzw. den Bezirk Treptow-Köpenick vereinbaren die Vertragspartner HTW Berlin und WTK eine intensivere und für alle Beteiligten zielorientierte Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen.

(2)          Die Vertragspartner streben an, in Angelegenheiten zusammen zu arbei­ten, die wegen des gemeinsamen Standorts und Umfelds Treptow-Köpenick von Interesse sind.

(3)          Mit dem in der Präambel genannten Ziel werden die Vertragspartner Ver­anstaltungen im Bezirk Treptow-Köpenick, speziell auch im Ortsteil Ober­schöneweide, durchführen, die gemeinsame Interessen in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller, sportlicher und sozialer Hinsicht fördern.

(4)          Ansprechpartner bei der HTW Berlin ist Prof. Hans-Herwig Atzorn, Vizeprä­sident für Forschung.

(5)          Ansprechpartner beim WTK ist Prof. Dr. Wolfgang Lausch.

§ 2 Pflichten der Vertragspartner

Der WTK verpflichtet sich, seine Unternehmen

-    zur Beteiligung an Ausschreibungen

-    zur Erstellung und Betreuung von Themen für studentische Arbeiten wie Pro­jektarbeiten und Studienabschlussarbeiten

-    zur Kooperation bei oder Beauftragung von praxisorientierten Forschungsthe­men

-    zum Einsatz von Praktikanten in Unternehmen

-    zur Teilnahme an Veranstaltungen der HTW Berlin

anzuhalten.

Die HTW Berlin verpflichtet sich, regelmäßig zu informieren über

-    neue Entwicklungen In den Studienrichtungen (Inhalte, Abschlüsse, Formen)

-    aktuelle Forschungsthemen und -ergebnisse

-    Veranstaltungen Im Rahmen des Studien- und Forschungsbetriebes

-    Fördermöglichkelten.

Sie wird die Unternehmen des WTK zu fachspezifischen Themen beraten, aus denen sich einerseits neue Forschungsthemen ableiten lassen, die andererseits die Praxisnähe des Studienbetriebs sichern und die Verwertung von Forschungs­und Entwicklungsergebnissen befördern.

§ 3 Informationsaustausch

(1)          Der Vorstandsvorsitzende (oder im Vertretungsfall ein Mitglied des Vor­standes) des WTK und ein Mitglied der Hochschulleitung der HTW Berlin kommen regelmäßig - mindestens einmal in jedem Semester - zu einem Informationsaustausch zusammen, um die gemeinsamen Erfahrungen zu besprechen und weitere Kooperationsmöglichkeiten zu gestalten.

(2)          Für die einzelnen Schwerpunkte dieser Kooperationsvereinbarung wird ein Arbeitsplan mit konkreten Vorhaben erstellt.

§ 4 Datenschutz

Beide Vertragspartner verpflichten sich, geschützte Daten nur mit dem Einver­ständnis des jeweils anderen Partners und ausschließlich zur Erfüllung des in § 1 festgelegten Vertragsgegenstandes zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugäng­lich zu machen oder sonst zu nutzen.

§ 5 Vertragsdauer

(1)         Der Vertrag wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Er verlän­gert sich danach stillschweigend, wenn er nicht durch einen der Vertrags­partner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

(2)         Die Vertragspartner verpflichten sich, nach einer Kündigung des Vertrages laufende gemeinsame Projekte abzuschließen. Bestehende und künftige

Verträge und Vereinbarungen der HTW Berlin mit Mitgliedsunternehmen werden durch diesen Vertrag in keiner Weise berührt.

(3) Im Falle einer Erfindung müssen zwischen den Vertragsparteien weitere Vereinbarungen getroffen werden.

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche der Partner gegeneinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für einen Scha­den, der Dritten durch Nichterfüllen oder verspätetes Erbringen vereinbarte Leis­tungen entstanden ist, haftet der hierfür verantwortliche Kooperationspartner,

§ 7 Nebenabreden

Nebenabreden und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirk­samkeit der Schriftform.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

§ 9 Inkrafttreten

Dieser Kooperationsvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Vertrags­partner in Kraft. Der zwischen HTW Berlin, WTK und dem Oberschöneweider Unternehmerstammtisch (OSUT) bestehende Kooperationsvertrag vom 20. Ok­tober 2004 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Berlin, den 18.05.2010

 

Berlin, den 18.05.2010

 

Prof. Dr. Michael Heine 
Präsident, HTW Berlin                                   

 

Prof. Dr. Wolfgang Lausch
Vorstandsvorsitzender, WTK

 

Download des Vertrages